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Leitfaden · Kapitel 5Stand: 3. September 2026

Wenn es regelmäßig wird: der amtliche Teil

Unangenehm, aber kurz — und billiger, wenn man es gleich richtig macht.

Solange Sie einmal etwas ausprobieren, ist das kein Fall für Formulare. Sobald daraus regelmäßige Einnahmen werden, will die Finanzverwaltung davon wissen. Das ist kein Grund, es zu lassen: Der Weg ist kostenlos, läuft online und dauert einen Nachmittag.

Keine Steuerberatung. Diese Seite beschreibt den Ablauf in allgemeiner Form. Was in Ihrem Fall gilt, hängt an Ihrer Situation — fragen Sie im Zweifel eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Schritt 1

Tätigkeit beim Finanzamt anmelden

Wer eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt — auch nebenbei —, übermittelt dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das geschieht elektronisch über ELSTER, das Portal der Finanzverwaltung, in der Regel innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder als Gewerbe gilt, entscheidet nicht die Plattform, sondern die Art der Arbeit. Bei einer gewerblichen Einordnung kommt die Anmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde dazu.

Klartext: Es gibt Anbieter, die Geld dafür nehmen, dieses kostenlose Formular für Sie auszufüllen. Sie brauchen sie nicht.

Schritt 2

Kleinunternehmerregelung prüfen

Wer mit seinem Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, dafür auch kein Vorsteuerabzug. Die Grenzen wurden zuletzt angehoben und stehen im Fragebogen zur Auswahl.

Wichtig ist der Unterschied, an dem sich viele verheddern: Die Regelung betrifft die Umsatzsteuer. Von der Einkommensteuer befreit sie niemanden — Einkünfte bleiben Einkünfte und gehören in die Steuererklärung.

Klartext: Die Beträge ändern sich mit der Gesetzeslage. Wir schreiben sie hier nicht hin, damit auf dieser Seite keine veraltete Zahl steht — im Fragebogen und beim Finanzamt steht der jeweils gültige Stand.

Schritt 3

Wenn Sie angestellt sind

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, aber Ihr Arbeitsvertrag kann eine Anzeigepflicht vorsehen — und Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber ist auch ohne Klausel heikel. Ein Blick in den Vertrag, bevor Sie anfangen, erspart ein unangenehmes Gespräch danach.

Zwei weitere Punkte, die gern übersehen werden: die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, wenn Haupt- und Nebentätigkeit zusammenkommen, und der Sozialversicherungsstatus, sobald die Nebentätigkeit größeren Umfang annimmt.

Schritt 4

Auszahlungen aus dem Ausland

Ein Teil der Plattformen sitzt nicht in Deutschland und zahlt über Dienste wie PayPal aus, teils in fremder Währung. Für das Finanzamt ändert das nichts: Einnahmen sind zu erklären, unabhängig davon, wo der Auftraggeber sitzt oder über welchen Dienst das Geld kommt.

Führen Sie von Anfang an eine schlichte Aufstellung — Datum, Plattform, Betrag, Währung. Das ist die halbe Buchhaltung und erspart am Jahresende das Zusammensuchen.

Zum ELSTER-Portal der Finanzverwaltung

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